Wir sind eine Bestellpraxis, daher haben Sie bei uns nahezu keine Wartezeit, wenn ein Termin vorher vereinbart worden ist. Spontane Terminabsagen sind für uns daher
nur sehr schwer bis unmöglich ad hoc zu besetzen. Daher arbeiten wir mit einem Ausfallhonorar (§615 BGB).
Der/ die Patient*in verpflichtet sich, die fest vereinbarten Behandlungstermine pünktlich wahrzunehmen und im Verhinderungsfalle rechtzeitig, d.h. 48 Werktagsstunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen bzw. absagen zu lassen. Dazu genügt eine schriftliche Mitteilung (Brief, E-Mail, SMS) oder eine telefonische Absage, auch auf Anrufbeantworter. Die Frist von 48 Werktagsstunden macht es möglich, bei Terminabsagen am Freitag ggf. für den folgenden Montag noch andere Patient*innen zu terminieren.
Da in psychotherapeutischen Praxen aufgrund der Zeitgebundenheit der psychotherapeutischen Sitzungen nach einem strikten Bestellsystem gearbeitet wird und zu jedem Termin nur ein/e Patient*in einbestellt ist, wird dem/ -r Patient*in bei nicht rechtzeitiger Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 70% des entgangenen Honorars berechnet, welches ausschließlich von dem/ -r Patient*in selbst zu tragen ist und nicht von dem Versicherungsträger erstattet wird.