Das Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde)
Zunächst wird telefonisch ein Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde vereinbart, dies kann alternativ auch über die Terminservicestelle (TSS) erfolgen. Die Sprechstunde dient dazu, eine erste Einschätzung bzg. des Anliegens des/-r Patient*in bzw. der Bezugspersonen vorzunehmen, sich einen gegenseitigen ersten Eindruck zu verschaffen und eine erste Einschätzung zu treffen, ob und wenn ja welche Unterstützungsform geeignet sein könne. Hierbei erfolgt also eine Einschätzung, ob und welche Behandlung nötig bzw. zielführend sein könnte. Zudem können Formalitäten über das weitere Prozedere geklärt werden.
Im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde hat der/ die Patient*in die Gelegenheit Symptome anzusprechen. Die Psychotherapeut*in stellt gezielte Fragen und klärt über verschiedene Behandlungssettings und -formen auf. Die Dauer einer psychotherapeutischen Sprechstunde ist in der Regel begrenzt und beträgt i.d.R. 50 Minuten. Wenn diese Zeit nicht reicht kann eine Wiedervorstellung vereinbart werden.
Es ist zu beachten, dass eine psychotherapeutische Sprechstunde keine Therapiesitzung ist und deshalb auch keine tiefgreifende Behandlung der Probleme des Patienten stattfindet. Vielmehr geht es darum, eine erste Einschätzung zu treffen und die nächsten Schritte zu planen.
Im Falle einer Terminabsage unter 48h behalten wir uns vor auf ein Ausfallhonorar zurückzugreifen.
Kennenlernphase (Probatorik)
Wenn die Zusammenarbeit weitergehen soll, folgen nach den psychotherapeutischen Sprechstund(en) weitere Termine (sog. Probatorik), um sich noch besser kennen zu lernen und mehr über das Anliegen zu erfahren. Am Ende dieser sogenannten probatorischen Phase wird gemeinsam ent-schieden, ob eine Psychotherapie begonnen wird.
Antrag auf Kostenübernahme
(Dieser Schritt entfällt bei Selbstzahler*innen)
Es wird ein Antrag bei der Krankenkasse oder dem Fachdienst des Jugendamtes eingereicht. Sollen die Kosten der Therapie von einer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, muss vorher ein(e) Ärzt*in konsultiert werden, um auszuschließen, dass eine körperliche Ursache der Symptomatik vorliegt (Konsiliarbericht). Wenn die Krankenkasse entschieden hat, die Kosten zu übernehmen, kann die Psychotherapie beginnen.
Psychotherapie
Wöchentlich finden ein bis zwei Termine (à 50 Minuten) mit dem/ der Patient*in statt. Je nach inhaltlichen Bedarf werden regelmäßige Gespräche mit den Eltern bzw. den Bezugspersonen geführt (die Intensität wird je nach Einzelfall und Notwendigkeit gemeinsam bestimmt). Bei Jugendlichen wird gemeinsam entschieden, ob Termine mit den Bezugspersonen stattfinden sollen. Die Dauer der Therapien variiert je nach Problemvielfalt (i.d.R. 6 Monate bis 2 Jahre).
Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin unterliege ich vom ersten Kontakt an der ärztlichen Schweigepflicht gemäß StGB §203 und der Berufsordnung.
Zuständige Aufsichtsbehörden:
Approbationsbehörde: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Fehrbelliner Platz 1, 10707 Berlin
Berufsaufsichtsbehörde: Psychotherapeutenkammer Berlin, Kurfürstendamm 184, 10707 Berlin
Berufsrechtliche Regelungen: Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Berlin, GOP, GOÄ, PsychThG, zugänglich über www.psychotherapeutenkammer-berlin.de.